Dem Präsident obliegt insbesondere:
1) Alleinvertretungsrecht im Innen- und Außenverhältnis,
2) Darstellung der Meinung des Landesverbandes in der Öffentlichkeit (delegierbar),
3) Die Vertretung des Landesverbandes beim AFVD,
4) Vertretung bei den lokalen Sportbünden und des Landessportbundes,
5) Vereinsregister
6) Presse und Öffentlichkeitsarbeit (delegierbar)
7) Aufgaben des Geschäftsführers falls dieser nicht berufen ist (teilweise delegierbar)
8) Einbringen von Anträgen des Vorstandes an den Verbandstag
9) Einladung zum Verbandstag und zur Vorstandssitzung
10) Ehrungen