Sportdirektor

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  • Oktober 1, 2024
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Der Sportdirektor

Die gesamte Leitung der vom Verband veranstalteten Spiele in Anlehnung an die Bundes-spielordnung und der Verbandsspielordnung obliegt dem Sportdirektor.

Er lädt zur Sitzung des Verbandsspielausschuss ein und führt den Vorsitz.

Er ist für die Planung und Durchführung des gesamten Spielbetriebs (Tackle-Football) verantwortlich.

Er setzt die Ligaobleute (Tackle-Football) in seine Tätigkeit ein.

Er ist für die Planung und Durchführung von Auswahlspielen und Pokalspielen in Zusammenarbeit mit dem Vizepräsidenten und Absprache mit dem Jugendbeauftragten mitverantwortlich.

Er ist für die Erstellung und Überarbeitung der Verbandsspielordnung (VSO) verantwortlich.

Er ist für die Erteilung der Spiellizenzen der Vereine verantwortlich.

Er ist für die Erteilung der Spiellizenzen der Spieler verantwortlich (delegierbar).

Er ist berechtigt Anträgen des Spielausschusses an den Verbandstag einzubringen.

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