Cheerleadingbeauftragter
Der Cheerleaderbeauftragte hat die Aufgaben die Interessen aller Cheerleader des Verbandes zu vertreten und zu verwalten.
Er ist für die Planung und Durchzuführung von Cheerleader Veranstaltungen verantwortlich.
Er führt den Vorsitz im Cheerleaderausschuss.
Er ist Delegierter beim CVD des AFVD.
Er ist für die Entwicklung des Cheerleading-Sports im Verbandsgebiet verantwortlich.
Er ist berechtigt Anträge vom Cheerleaderausschuss an den Verbandstag einzubringen.
Jugendwart
Der Jugendwart ist allgemein für alle Kinder- und Jugendangelegenheiten, im Sinne des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes, des Landesverbandes verantwortlich.
Er vertritt die Sportjugend des AFCV RLP im Innen- und Außenverhältnis
Er lädt zum Verbandsjugendtag und zu den Sitzungen des Jugendausschuss ein.
Er hat den Vorsitz zum Verbandsjugendtag.
Er ist Vorsitzender des Jugendausschusses.
Er hat Sitz und Stimme im Ausschuss für Flagfootball, Schul- und Freizeitsport
Er ist für die Verwaltung und den Einsatz der zur Verfügung gestellten und selbst erwirtschafteten Finanzmittel verantwortlich.
Er ist für die Jugendauswahlmannschaften (Tackle-Football) in Absprache mit dem Sportdirektor verantwortlich.
Er ist berechtigt Anträgen der Sportjugend an den Verbandstag einzubringen.
Sportdirektor
Der Sportdirektor
Die gesamte Leitung der vom Verband veranstalteten Spiele in Anlehnung an die Bundes-spielordnung und der Verbandsspielordnung obliegt dem Sportdirektor.
Er lädt zur Sitzung des Verbandsspielausschuss ein und führt den Vorsitz.
Er ist für die Planung und Durchführung des gesamten Spielbetriebs (Tackle-Football) verantwortlich.
Er setzt die Ligaobleute (Tackle-Football) in seine Tätigkeit ein.
Er ist für die Planung und Durchführung von Auswahlspielen und Pokalspielen in Zusammenarbeit mit dem Vizepräsidenten und Absprache mit dem Jugendbeauftragten mitverantwortlich.
Er ist für die Erstellung und Überarbeitung der Verbandsspielordnung (VSO) verantwortlich.
Er ist für die Erteilung der Spiellizenzen der Vereine verantwortlich.
Er ist für die Erteilung der Spiellizenzen der Spieler verantwortlich (delegierbar).
Er ist berechtigt Anträgen des Spielausschusses an den Verbandstag einzubringen.
Schatzmeister
Der Schatzmeister hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
1) Außenvertretung zusammen mit dem Vizepräsidenten,
2) Finanzwesen und Finanzbuchhaltung des Landesverbandes,
3) Finanzamt und Steuern,
4) Aufstellung des Haushaltsplans und anderer Finanzierungspläne (außer Sportjugend),
5) Erstellung der Rechnungen (delegierbar),
6) Berichte über Finanz- und Vermögenslage,
7) Erstellung der Steuererklärung,
8) Einnahmen- und Ausgabenverwaltung,
Der stellvertretende Schatzmeister unterstützt den Schatzmeister in seiner Arbeit und übernimmt die Aufgaben 2) bis 8) wenn der Schatzmeister ausfällt. Er hat kein Außenvertretungsrecht zusammen mit dem Vizepräsidenten und ist nicht Vorstand im Sinne des §26 BGB.
Vizepräsident
Der Vizepräsident ist insbesondere für folgendes verantwortlich:
1) Vertretung des Präsidenten
2) Außenvertretung, zusammen mit dem Schatzmeister
3) Außenvertretung in Bezug auf Auswahlspiele
4) Ausbildungs- und Trainingswesen (delegierbar)
5) Auswahlmannschaften (delegierbar),
6) Gegenüber dem LSB ist er der Leistungssportbeauftragte
7) Datenschutz im Verband (delegierbar)
8) Merchandising (delegierbar)
9) Unterstützung und Vertretung des Schatzmeisters
10) Vertretung eines Fachausschussvorsitzenden in Ausschüssen in dem es keinen Stellvertreter gibt.
Präsident
Dem Präsident obliegt insbesondere:
1) Alleinvertretungsrecht im Innen- und Außenverhältnis,
2) Darstellung der Meinung des Landesverbandes in der Öffentlichkeit (delegierbar),
3) Die Vertretung des Landesverbandes beim AFVD,
4) Vertretung bei den lokalen Sportbünden und des Landessportbundes,
5) Vereinsregister
6) Presse und Öffentlichkeitsarbeit (delegierbar)
7) Aufgaben des Geschäftsführers falls dieser nicht berufen ist (teilweise delegierbar)
8) Einbringen von Anträgen des Vorstandes an den Verbandstag
9) Einladung zum Verbandstag und zur Vorstandssitzung
10) Ehrungen